Mieten
Bei Albl mieten Sie das richtige Erlebnis für Ihre nächste Veranstaltung:
Ob Hüpfburg, Karussel, Ballspiel oder Hau den Lukas. Albl steht für gepflegte, hochstehende Attraktionen, die Sie für Ihren nächsten Event, Firmenanlass oder Ihre nächste Feier mieten können. Als zuverlässiger Partner vermieten wir auch Verkaufsstände, Food-Wagen und mobile WC-Anlagen, von Winterthur aus, in die ganze Schweiz. Seit 2015 haben wir einen modernen, behindertengerechten WC-Wagen im Sortiment, der bestens für Menschen mit Handicap geeignet ist und den neusten EU-Normen entspricht. Unsere Gerätschaften werden regelmässig gewartet und sind in einem Top-Zustand. Hierfür stehen wir mit unserem Namen und unserer Erfahrung.
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für Heissgetränke aller Art zum erhitzen oder zum warm halten Inhalt 20L 230V Anschlussab CHF 50 / Tag
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Die Marktstände können miteinander verbunden werden, Verkaufsfront 2m 230V Anschlussab CHF 150 / Tag
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zum wärmen und warm halten von Wienerli/Schüblig usw. 230V Anschlussab CHF 100 / Tag
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zum wärmen und warm halten von Wienerli/Schüblig usw. 230V Anschlussab CHF 80 / Tag
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Ideal für die Produktion und Präsentation vom Popcorn oder Zuckerwatte 1x1m 230V Anschlussab CHF 50 / Tag
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Betreuung durch Albl Event-Service
Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Zufahrt für die Geschäfte mit Anhänger 2.5m breit und 4.00m hoch muss gewährleistet sein. Die Kosten für eine einmalige Montage und Demontage der Geschäfte sind in der Miete inbegriffen, die Kosten für Strom plus Anschluss trägt der Mieter. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Im Preis inbegriffen sind 7 Std. Betrieb pro Tag mit 1Std. Mittagspause. Für jede weitere Std. wird dem Mieter Fr. 50. – berechnet.
Transport ab Winterthur
Die Transportkosten Fr. 1.80 pro km werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Ab 100km von Winterthur wird eine Spesenentschädigung von Fr. 100.– pro Spieltag verrechnet.
Selbstabholer
Bei den abgeholten Attraktionen haftet der Mieter für allfällige Schäden. Die Attraktionen müssen von Erwachsenen zuverlässigen Personen betreut werden, die der Mieter stellt. Während des Betriebes muss die Aufsichtsperson permanent anwesend sein, es ist untersagt während des Betriebes Alkohol zu konsumieren.
Versicherung
Die Attraktionen sofern nötig sind TÜV geprüft und mit einer Personen-Haftpflichtversicherung versichert. Für selbstverschuldete Unfälle wird nicht gehaftet.
Eigentum
Die Geschäfte bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf sie weder verkaufen, noch weitervermieten.
Annullierung
Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bestimmungen ist der Vermieter berechtigt, diesen Vertrag sofort aufzulösen, das Geschäft ohne gerichtlichen Entscheid abzuholen und etwaigen Schadenersatz in der Höhe der Mietsumme zu verlangen. Verhindert ein Ereignis höherer Gewalt (Motorschaden, Autounfall etc.) das Einhalten des Vertrages von Seiten des Vermieters, kann dieser für Folgekosten oder verspätete Montage nicht belangt werden.
Gerichtsstand
Für Gerichtliche Auseinandersetzungen ist der Geschäftssitz des Vermieters. ALBL Event-Service In der Euelwies 33, 8408 Winterthur