Mieten

Bei Albl mieten Sie das richtige Erlebnis für Ihre nächste Veranstaltung:

Ob Hüpfburg, Karussel, Ballspiel oder Hau den Lukas. Albl steht für gepflegte, hochstehende Attraktionen, die Sie für Ihren nächsten Event, Firmenanlass oder Ihre nächste Feier mieten können. Als zuverlässiger Partner vermieten wir auch Verkaufsstände, Food-Wagen und mobile WC-Anlagen, von Winterthur aus, in die ganze Schweiz. Seit 2015 haben wir einen modernen, behindertengerechten WC-Wagen im Sortiment, der bestens für Menschen mit Handicap geeignet ist und den neusten EU-Normen entspricht. Unsere Gerätschaften werden regelmässig gewartet und sind in einem Top-Zustand. Hierfür stehen wir mit unserem Namen und unserer Erfahrung.

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

Betreuung durch Albl Event-Service

Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Zufahrt für die Geschäfte mit Anhänger 2.5m breit und 4.00m hoch muss gewährleistet sein. Die Kosten für eine einmalige Montage und Demontage der Geschäfte sind in der Miete inbegriffen, die Kosten für Strom plus Anschluss trägt der Mieter. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Im Preis inbegriffen sind 7 Std. Betrieb pro Tag mit 1Std. Mittagspause. Für jede weitere Std. wird dem Mieter Fr. 50. – berechnet.

Transport ab Winterthur

Die Transportkosten Fr. 1.80 pro km werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Ab 100km von Winterthur wird eine Spesenentschädigung von Fr. 100.– pro Spieltag verrechnet.

Selbstabholer

Bei den abgeholten Attraktionen haftet der Mieter für allfällige Schäden. Die Attraktionen müssen von Erwachsenen zuverlässigen Personen betreut werden, die der Mieter stellt. Während des Betriebes muss die Aufsichtsperson permanent anwesend sein, es ist untersagt während des Betriebes Alkohol zu konsumieren.

Versicherung

Die Attraktionen sofern nötig sind TÜV geprüft und mit einer Personen-Haftpflichtversicherung versichert. Für selbstverschuldete Unfälle wird nicht gehaftet.

Eigentum

Die Geschäfte bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf sie weder verkaufen, noch weitervermieten.

Annullierung

Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bestimmungen ist der Vermieter berechtigt, diesen Vertrag sofort aufzulösen, das Geschäft ohne gerichtlichen Entscheid abzuholen und etwaigen Schadenersatz in der Höhe der Mietsumme zu verlangen. Verhindert ein Ereignis höherer Gewalt (Motorschaden, Autounfall etc.) das Einhalten des Vertrages von Seiten des Vermieters, kann dieser für Folgekosten oder verspätete Montage nicht belangt werden.

Gerichtsstand

Für Gerichtliche Auseinandersetzungen ist der Geschäftssitz des Vermieters. ALBL Event-Service In der Euelwies 33, 8408 Winterthur